Information zum Taxpunktwert

Neu ab 1. Januar 2018 haben wir den angepassten Tarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft, Dentotar, eingeführt. Unser Taxpunktwert ist jetzt 1.10, welcher dem alten Tarif 3.80 entspricht. Somit bleiben die Kosten der Zahnbehandlung unverändert.

Folgender Text ist eine Information der Liechtensteinischen Zahnärztegesellschaft in ihrer Homepage von Juni 2014:

“Für die Berechnung des Endpreises einer Leistung wird die Anzahl Taxpunkte mit dem aktuellen Taxpunktwert multipliziert. Der Taxpunktwert beträgt im Verkehr mit den Sozialversicherern zur Zeit Fr. 3.10. Dieser Taxpunktwert von Fr. 3.10 basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise vom Juni 1992 und wurde zwischenzeitlich der Teuerung nicht angepasst.

Für Privatpatienten kann der Taxpunktwert vom Zahnarzt je nach Unkostenstrukur der Praxis bis zu einem Wert von Fr. 4.95 frei festgelegt werden. Die meisten Zahnärzte in Liechtenstein verwenden gegenüber den Privatpatienten einen um die zwischenzeitliche Teuerung korrigierten Taxpunktwert, was per Dezember 2008 einen Taxpunktwert von Fr. 3.71 bedeuten würde.”

Wir möchten unsere Patienten darauf aufmerksam machen, dass unser Taxpunktwert bei 3.80 liegt, was dem Taxpunktwert per Dezember 2010 entspricht.

Das Land Liechtenstein hat den Taxpunktwert für die Kinder- und Schulzahnpflege auf 3.60 festgelegt. Mit dem neuen Tarif Dentotar entspricht es dem Taxpunktwert 1.0.

Die Taxpunktwerte in der Schweiz sind auf dem gleichen Niveau oder etwas höher.

Der Taxpunktwert entspricht in erster Linie der Leistungsbewertung und der durchschnittlich aufgewendeten Zeit. Er beinhaltet aber auch andere Faktoren wie Risiko, Schwierigkeit der Behandlung und Materialaufwand.

Im Grunde ist der Taxpunktwert alleine nicht ausschlaggebend für die jährlichen Kosten beim Zahnarzt, sondern der Umstand, dass keine Überbehandlung stattfindet. Folgendes Beispiel erklärt es deutlich:

Ein neuer Patient aus Zürich kommt für eine 2. Meinung in unsere Praxis.

Von seinem Zahnarzt hat er einen Kostenvoranschlag für ca. Fr. 30´000.— erhalten für neue Keramik-Inlays. In unserer Praxis haben wir festgestellt, dass alle seine Füllungen intakt waren und keine Behandlung nötig wäre. Dieses Beispiel ist leider kein Einzelfall.